Wir möchten Ihnen zeitnah einen Termin geben. Deshalb bieten wir Ihnen die Möglichkeit, am 1. Montag des Monats ab 8:30 Uhr einen Termin für den darauffolgenden Monat zu vereinbaren. Die Vergabe erfolgt aus organisatorischen Gründen nur telefonisch. Wir tun alles, um Ihre Anrufe direkt entgegenzunehmen und nutzen mehrere Leitungen. Bitte haben Sie Verständnis, wenn Sie einmal nicht sofort durchkommen. Sind alle Termine am 1. Montag des Monats schon vergeben, fragen Sie bitte zwischendurch über unser Kontaktformular nach. Es ergeben sich gelegentlich Terminabsagen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Wartelisten führen.
Bitte bringen Sie zum Erstgespräch folgende Unterlagen mit und nutzen Sie die Checkliste zum Erstgespräch:
Bei getrenntlebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht:
Hier stellen wir Ihnen wichtige Formulare für das Erstgespräch in unserer Praxis zur Verfügung. Bitte bringen Sie die Behandlungszustimmung und den entsprechenden Fragebogen zur Lebensgeschichte ausgefüllt zum Ersttermin mit. Wenn Sie die Unterlagen nicht ausdrucken können, erhalten Sie diese auch in der Praxis.
Wenn Sie zu uns in die Praxis kommen, besprechen wir beim ärztlichen Erstgespräch ausführlich die Symptomatik und die aktuelle Situation. Dabei beziehen wir unter anderem die Entwicklungsgeschichte, bisherige Lösungsversuche und wichtige Einflussfaktoren wie körperliche Erkrankungen oder Belastungsfaktoren ein. Am Ende des Erstgesprächs legen wir die weiteren Schritte fest. Diese können sein:
Soweit möglich empfehlen wir, dass nur die erforderlichen Bezugspersonen den Termin begleiten. Eine Betreuung und Beaufsichtigung von Geschwisterkindern können wir nicht übernehmen. Wenn Sie die Praxis verlassen, um die benachbarten Einkaufs- und Einkehrmöglichkeiten zu nutzen, hinterlassen Sie bitte Ihre Handynummer und kommen Sie ca. zehn Minuten vor dem geplanten Behandlungsende wieder in die Praxis.
Die Untersuchung und Behandlung durch eine:n Kinder- und Jugendpsychiater:in erfordert die Zustimmung aller Sorgeberechtigten. Eine über das Erstgespräch hinausgehende Untersuchung und Behandlung eines Kindes, eines oder einer Jugendlichen in der Praxis setzt deshalb eine schriftliche Zustimmung aller Sorgeberechtigten voraus. Bitte klären Sie diese Voraussetzung bereits vor dem Erstgespräch.
„Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich.“