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Erstgespräch:
Die ersten Schritte

Wie bekomme ich ein Erstgespräch?

Bitte füllen Sie für ein Erstgespräch unser Kontaktformular “Erstgespräch digital anfragen” aus!

Wir rufen Sie an, wenn wir einen freien Termin anbieten können.

Termine für Erstgespräche werden immer kurzfristig für den laufenden oder auch den folgenden Monat vergeben.

Alle Anfragen, die innerhalb eines Monats nicht bedient werden können, werden gelöscht.

Sollten Sie innerhalb eines Monats nichts von uns hören und weiterhin ein Erstgespräch benötigen, schicken Sie uns gerne eine erneute Anfrage über das Kontaktformular.

Was brauche ich für das Erstgespräch?

Bitte bringen Sie zum Erstgespräch folgende Unterlagen mit und nutzen Sie die Checkliste zum Erstgespräch:

  • Zeugnisse in Kopie
  • Relevante Vorberichte in Kopie
  • Gelbes Untersuchungsheft
  • Fragebogen zur Lebensgeschichte

Bei getrenntlebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht:

  • Formlose Behandlungszustimmung des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
    „Ich stimme einer Untersuchung und Behandlung meines Kindes – Name – in der kinder- und jugendpsychiatrischen Praxis Dr. med. Just zu.“ Datum, Unterschrift
    (alternativ das Formular „Behandlungszustimmung”)

Informationen, Formulare und Fragebögen für das Erstgespräch

Hier stellen wir Ihnen wichtige Formulare für das Erstgespräch in unserer Praxis zur Verfügung. Bitte bringen Sie die Behandlungszustimmung und den entsprechenden Fragebogen zur Lebensgeschichte ausgefüllt zum Ersttermin mit. Wenn Sie die Unterlagen nicht ausdrucken können, erhalten Sie diese auch in der Praxis.

Was passiert beim Erstgespräch
in der Praxis von Dr. Just?

Wenn Sie zu uns in die Praxis kommen, besprechen wir im ärztlichen Erstgespräch ausführlich die Symptomatik und die aktuelle Situation. Dabei beziehen wir unter anderem die Entwicklungsgeschichte, bisherige Lösungsversuche und wichtige Einflussfaktoren wie körperliche Erkrankungen oder Belastungsfaktoren ein. Am Ende des Erstgesprächs legen wir die weiteren Schritte fest. Diese können sein:

  • Eine weitergehende Diagnostik, um die Situation besser einzuschätzen und Sie optimal beraten zu können. Um das zu erreichen, führen wir meist mehrere Einzeldiagnostiktermine und ein Elterngespräch ohne Kind durch, einschließlich testpsychologischer Untersuchungen z. B. mit Fragebögen, Leistungstests, Entwicklungstests oder projektiven Testverfahren und manchmal auch Gruppentermine. Am Ende der Diagnostik gibt es ein Auswertungsgespräch mit unseren Ergebnissen und Empfehlungen. Gemeinsam mit Ihnen als Familie erstellen wir einen individuellen Behandlungsplan.
  • Das Abklären möglicher körperlicher Erkrankungen bei einem:r spezialisierten Fachärzt:in oder Kinderärzt:in.
  • Keine weitere Behandlung beziehungsweise Therapie, weil die besprochenen Probleme zur normalen kindlichen oder jugendlichen Entwicklung gehören. Trotz Terminaufwand ist diese Einschätzung für viele Eltern und Jugendlichen entlastend und bietet Sicherheit.

Weitere Informationen
Begleitpersonen / Geschwisterkinder

Soweit möglich empfehlen wir, dass nur die erforderlichen Bezugspersonen den Termin begleiten. Eine Betreuung und Beaufsichtigung von Geschwisterkindern können wir nicht übernehmen. Wenn Sie die Praxis verlassen, um die benachbarten Einkaufs- und Einkehrmöglichkeiten zu nutzen, hinterlassen Sie bitte Ihre Handynummer und kommen Sie ca. zehn Minuten vor dem geplanten Behandlungsende wieder in die Praxis.

Getrenntlebende Eltern
mit gemeinsamem Sorgerecht

Die Untersuchung und Behandlung durch eine:n Kinder- und Jugendpsychiater:in erfordert die Zustimmung aller Sorgeberechtigten. Eine über das Erstgespräch hinausgehende Untersuchung und Behandlung eines Kindes, eines oder einer Jugendlichen in der Praxis setzt deshalb eine schriftliche Zustimmung aller Sorgeberechtigten voraus. Bitte klären Sie diese Voraussetzung bereits vor dem Erstgespräch.

„Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich.“